Durch Bohren wird an der Unwuchtseite Masse entfernt. Ausgegeben werden beim Ausgleich Bohrort, Bohrtiefe und Anzahl der Bohrungen.
 Maximale Anzahl Bohrungen
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Bis zu 3 Bohrungen können zugelassen werden, um den Betrag der zu entfernenden Masse zu erhöhen.
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 Maximale Bohrtiefe
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Die zulässige Bohrtiefe kann begrenzt werden. Bei Überschreitung verteilt der errechnete Vorschlag dann - sofern zugelassen - die Masseentfernung auf mehr als 1 Bohrung.
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 Bohrerdurchmesser
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Die ausgegebene Bohrtiefe wird durch den Durchmesser des Bohrers mitbestimmt.
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 Spitzenwinkel
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Die ausgegebene Bohrtiefe wird durch den Spitzenwinkel des Bohrers mitbestimmt.
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 Materialdichte
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Die ausgegebene Bohrtiefe wird durch die Dichte des ausgebohrten Materials mitbestimmt.
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